Neben den so genannten offenen Angeboten zu festen Terminen erstellt HÖHENWEG auf Anfrage für jeden Kunden ein individuelles Angebot. Die Anmeldung zu einem Training, Seminar, Workshop, oder einem anderen Angebot (im folgenden Veranstaltung genannt) von HÖHENWEG erfolgt grundsätzlich schriftlich. Sofern der Anmelder dies bei seiner Buchung ausdrücklich erklärt hat, erfolgt die Anmeldung auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer oder für die ganze Gruppe, für deren Vertragspflicht der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HÖHENWEG in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und HÖHENWEG verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen ist, und der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigungen hiervon keinen Gebrauch macht. Erfolgt von Seiten des Kunden keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinformationen verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch HÖHENWEG.
Bei Veranstaltungen, die in Seminarhotels oder anderen Unterkünften stattfinden, reserviert HÖHENWEG für den Kunden die notwendigen Kapazitäten in den jeweiligen Unterkünften. Preise, Leistungen und Bezahlung sind Sache des Hotels und des Kunden.
Einzelanmelder: Auf den in der Anmeldebestätigung bzw. Rechnung abgedruckten Betrag ist spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung von mindestens 30 % auf das Konto von HÖHENWEG zu leisten. Die Restsumme ist sofort nach der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Für individuell konzipierte Veranstaltungsangebote für Gruppen und Teams ist der jeweils genannte Rechnungsendbetrag sofort nach Rechnungsstellung zu entrichten.
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei HÖHENWEG. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückgetreten zu sein, an der Veranstaltung nicht teil, so kann HÖHENWEG vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. HÖHENWEG steht es frei, die konkret berechnete Entschädigung oder die nachfolgend aufgeführten pauschalierten Gebühren zu verlangen. Für langfristige Rücktritte von der Festanmeldung (bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Stornogebühr von 10 % des in der Anmeldebestätigung genannten Betrages berechnet. Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Stornogebühren:
bei Nichtantritt der Veranstaltung bis zu 100 % des Veranstaltungspreises. Termin-Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Rücktrittsgebühren werden bis 14 Tage vor Antritt nicht erhoben, wenn der Kunde für den nicht teilnehmenden Teilnehmer oder der Teilnehmer selbst eine Ersatzperson stellt. Bei eigener Anreise ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen. Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen Anspruch auf jedwede Rückerstattung.
HÖHENWEG kann bei offenen Veranstaltungsangeboten bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, so ist dennoch der volle vereinbarte Preis zu zahlen.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns für
Die Haftung von HÖHENWEG – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch HÖHENWEG oder einem von HÖHENWEG beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird, oder soweit HÖHENWEG für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wird eine Veranstaltung oder Teile davon von einem anderen Leistungsträger durchgeführt, so haftet dieser gemäß seiner Veranstaltungskonditionen, es sei denn, dass auftretenden Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten im Zuge der Vermittlung beruhen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind bei Höhenweg schriftlich anzuzeigen. Die Seminar- bzw. Veranstaltungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche verjähren sechs Monate nach Veranstaltungsende.
Soweit HÖHENWEG oder einer ihrer Leistungsträger Waren verkauft, erfolgt bis zur vollständigen Vertragserfüllung kein Eigentumsübergang auf den Kunden. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, im Eigentum von HÖHENWEG befindliche Waren oder Gegenstände ohne die Zustimmung von HÖHENWEG Dritten zu überlassen. Soweit HÖHENWEG Waren oder Gegenstände jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für deren Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung einzustehen. Für Ersatzansprüche des Verleihers wird der jeweilige Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.
Sämtliche für die Veranstaltung im vorhinein, während und im nachhinein erstellten Unterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von HÖHENWEG in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu internen Seminaren benutzt werden.
Der Kunde ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Stade.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die vorstehend genannten Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich, vom Kunden anerkannt, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseunfall -, Haftpflicht -, und Gepäckversicherung; im Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung. Kurzfristige Änderungen des gebuchten Angebots durch Wetter sind – zur Sicherheit des Kundennicht auszuschließen. Sie werden vom verantwortlichen Trainer, bzw. Begleiter vor Ort entschieden. Entschädigungen sind hierfür nicht zu gewähren. Die bei bestimmten Aktivitäten nötigen Lizenzen bzw. Qualifikationen sind vor Antritt vorzuweisen. Die Teilnehmer haften voll für aus Unachtsamkeit, Leichtsinn und Vorsatz entstandenen Schäden.